1. Umsetzung des §115f SGB V – EinzelnormDie speziell sektorengleiche Vergütung gilt ab 01.01.2024, obwohl noch längst nicht alle Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Noch immer steht die Frage, wie soll im ambulanten Bereich ein Grouping stattfinden? Die erforderlichen Entgeltschlüssel aus der Vereinbarung des § 301 sind erst vor Kurzem bekannt gegeben worden, ebenso der erforderliche Aufnahmegrund. Eine Abrechnung der Hybrid-DRG wird nicht vor 01.05.2024 möglich sein.
2. Umsetzung von den DRGs zum 2-Säulen-Modell „Vorhaltung und DRG“Die Krankenhausfinanzierung soll zukünftig mit nur noch 40% aus den DRG-Fallpauschalen erfolgen. Der Großteil wird mit 60% aus Vorhaltpauschalen aus den Leistungsgruppen erfolgen. Sie bilden zudem die Grundlage für die zukünftige Level-Einteilung der Krankenhäuser in Deutschland.
3. Ambulantes Potential § 115b SGB V und IGES-GutachtenDie Ambulantisierung war auch vor Inkrafttreten der Krankenhaus-Reform bereits ein großes Thema. Seit dem 01.04.2022 begleitet uns das IGES-Gutachten zum § 115b SGB V und mit weiteren 2.500 neuen AOP-Leistungen, wird die Ambulantisierung weiter vorangetrieben.
Zumindest zu Beginn wird ein Vergleich der Erlöse aus Hybrid-DRG vs. korrespondierender DRG (Kurzlieger, Normallieger) äußerst interessant sein sowie auch die Effekte der Hybrid-DRG im Vergleich zu den entsprechenden DRG-Fallpauschalen zu analysieren.Denken Sie dabei unbedingt an das MD-Risiko, wenn Fälle aus der Hybrid-DRG in die DRG-Fallpauschale wechseln.
Natürlich können Sie auch in diesem Berichtsteil eine erweiterte Analyse auf Fachabteilungs- und Fallebene durchführen.
Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eine Simulation der Leistungsgruppen erfolgt, verschafft Ihnen unser Bericht eine Übersicht darüber, in welchen Leistungsgruppen Sie sich aktuell platzieren.Im Initialaufriss erhalten Sie für alle Häuser eine Aufstellung der DRGs in den entsprechenden Leistungsgruppen und durch eine verdeckte Ansicht auf Wunsch auch die Verteilung auf die jeweiligen Leistungsteilgruppen.
Auch hier ermöglicht die Fachtabteilungs- und Fallebene eine tiefere Analyse.
Durch unseren Bericht bekommen Sie im Initialsaufriss eine Übersicht über die Kennzahlen-Fälle mit ambulantem Potenzial nach § 115b SGB V und nach IGES-Gutachten für alle beteiligten Häuser.Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die ermittelten Fälle mit ambulantem Potenzial nach § 115b SGB V und IGES-Gutachten, ohne Kontextfaktoren, welche sich aktuell noch in ihrem Haus befinden (Inlieger). gelegt werden. Diese Fälle erfordern eine Steuerung. Hier können Sie noch aktiv in den Prozess eingreifen. Durch regelmäßige Kommunikation mit der entsprechenden Fachabteilung, können diese Fälle nicht nur besprochen und umgesteuert werden, Sie sensibilisieren dadurch auch die Fachabteilungen für diese wichtige Thema.
Auch hier erfolgt in der Sicht auf Fachabteilungs- und Fallebene eine tiefere Analyse.
Alle Meldungen zu fehlenden Kontextfaktoren erhalten Sie spezifisch für jeden Fall ausgewiesen, um somit die aktive Steuerung regelmäßig zu überwachen.